Fragen und Antworten zur HFP

Auf dieser Seite findest du häufig gestellte Fragen und Antworten zur HFP. Sollten weitere Fragen bei dir auftauchen, helfen wir dir gerne weiter.

Was bedeutet Subjektfinanzierung?

Ab Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung (wie es die HFP ist) vorbereiten, finanziell unterstützt. Weitere Informationen findest du hier.

Wie ist die HFP in der Bildungslandschaft Schweiz eingegliedert?

Die Höhere Fachprüfung für Berater:innen im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom ist eine Weiterbildung auf der Tertiärstufe. Folgende Graphik dient als Übersicht.

Wie viel kostet die HFP?

Die Anmeldegebühren betragen CHF 800.
Die Prüfung (mit vier Prüfungsteilen, für Sur Dossier Anmeldungen) kostet CHF 4’600.
Die Prüfung (mit zwei Prüfungsteilen, für SGfB-Mitglieder) kostet CHF 2’300.

Wer ist zuständig für die Prüfungszulassung?

Für die formelle Prüfung deiner Anmeldeunterlagen bist du selbst zuständig. Die inhaltliche Prüfung obliegt der Prüfungskommission.

Welche Tätigkeiten werden als Berufserfahrung im psychosozialen Kontext anerkannt?

Die sechs- bzw. achtjährige Berufserfahrung mit Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext ist mittels Bestätigungen nachzuweisen (in der Regel durch die Arbeitgebenden, Selbständigkeitsnachweis, Sozialzeitausweis oder durch Supervisorinnen und Supervisoren).
Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext meint: berufliche Tätigkeiten mit wesentlichen Anteilen an sozialen Interaktionen.

Welcher Titel darf getragen werden nach erfolgreichem Bestehen der eidg. Prüfung?

Die erfolgreich bestandene Prüfung führt zum staatlich geschützten Berufstitel
«Beraterin bzw. Berater im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom».
Dieser Berufstitel bedeutet eine Auszeichnung als qualifizierte Fachperson im Bereich der Psychosozialen Beratung.

Geschichte der Höheren Fachprüfung für psychosoziale Beratung.

Nach mehrjährigem Engagement konnte die SGfB einen für die Stellung der Psychosozialen Beratung in der Berufslandschaft der Schweiz entscheidenden Erfolg verzeichnen. Mit der Einführung der Höheren Fachprüfung (HFP) ist es der SGfB als erstem Berufsverband gelungen, eine für unseren Beruf identitätsstiftende und für Ratsuchende wertvolle Orientierungshilfe im weiten Feld der Beratung zu etablieren.
Vom 28. Juni 2013 bis zum 12. Dezember 2017 war die erste Prüfungsordnung in Kraft, anschliessend hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die revidierte Prüfungsordnung angenommen, welche seit dem 13. Dezember 2017 in Kraft ist.
Damit ist die Schweizerische Gesellschaft für Beratung SGfB vom Bund mit der Organisation und Durchführung dieser eidgenössischen Prüfung im psychosozialen Bereich beauftragt.